Verordnung Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Mit dieser Verordnung führt die Gemeinde Tramin ein gebührenbasiertes System zur umweltgerechten und verursachergerechten Abfallentsorgung ein.

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Einführung, Berechnung und Zahlung der kommunalen Abfallgebühr für Haushalts- und ähnliche nicht gefährliche Abfälle. Sie legt fest, wer gebührenpflichtig ist, wie die Gebühr je nach Nutzung (Wohnungen, Gewerbe etc.) berechnet wird und welche Leistungen (z. B. Sammlung, Transport, Entsorgung) damit abgedeckt sind. Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr, einer mengenabhängigen Komponente und ggf. Sonderleistungen zusammen. Es gibt Regelungen zu Befreiungen, Ermäßigungen (z. B. für Familien mit Kleinkindern oder Pflegefälle), zur Meldungspflicht, zur Zahlungsweise sowie zu Sanktionen bei Zahlungsverzug. Ziel ist eine verursachergerechte, transparente und effiziente Abfallbewirtschaftung.

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Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 15:26 Uhr

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