Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen

Die Verordnung regelt einheitlich die Zwangseintreibung kommunaler Einnahmen und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Zahlungsmodalitäten fest.

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Veröffentlichungsdatum

11.12.2019

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen der Gemeinde und ihrer abhängigen Einrichtungen, wenn vorherige Einhebungsversuche erfolglos waren. Zuständig für die Durchführung ist in der Regel die Südtiroler Einzugsdienste AG, die auf Basis von Lastenlisten und rechtlichen Vorgaben tätig wird. Es werden klare Regeln für Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungen, Verzugszinsen und Rückerstattungen festgelegt, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

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RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

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Veröffentlichungsdatum

11.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:47 Uhr

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