Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu maximal 500 Teilnehmern und Veranstaltungsende vor 03.00 Uhr, welche im Betriebsinneren von Einrichtungen, deren Eignung festgestellt wurde.
Für diese Veranstaltungen muss nur eine zertifizierte Meldung über den Tätigkeitsbeginn an das Lizenzamt der Gemeinde übermittelt werden. Eine Kopie der protokollierten Meldung wird dem Veranstalter ausgehändigt und dient als Bewilligung.