Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 2 von 2022

Rundschreiben Nr. 2 vom 18.03.2022 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung bezüglich Energiebonus.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2024

Beschreibung

Die neue Regelung zum Energiebonus in Südtirol, die am 11. Februar 2022 in Kraft trat, umfasst spezifische Bestimmungen für die energetische Sanierung und Neubauten, wobei der Bonus nur einmal pro Gebäude und unter bestimmten ökologischen und baulichen Voraussetzungen genutzt werden kann.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:42 Uhr