Einwandige Behälter, die vor weniger als 10 Jahren durch eine Innenbeschichtung saniert wurden ohne einem Leckwarngerät (diese Art von Sanierung war nur zulässig bei Tanks, welche der Kontrolle von seiten der UTIF unterlagen) müssen innerhalb von 10 Jahren ab Sanierung außer Betrieb genommen werden. Die Tanks, die vor mehr als 10 Jahren saniert wurden, müssen innerhalb von 2 Jahren (26/03/2010) nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung außer Betrieb genommen werden. Die einwandigen oder beschichteten Tanks können in doppelwandige Tanks umgerüstet werden, sofern der gute Zustand der Struktur und die Dichtheit nachgewiesen ist. Bei den zu doppelwandigen Tanks umgerüsteten Behältern muss ein Leckwarngerät zur kontinuierlichen Kontrolle des Zwischenraumes eingebaut werden; diese Tanks können in Betrieb bleiben solange die periodischen Kontrollen ein positives Ergebnis ergeben. Sollten die Überprüfungen oder die Dichtheitsprüfungen ein negatives Ergebnis zeigen, muss der Behälter außer Betrieb genommen werden und es muss der Untergrund auf eventuelle Verunreinigungen überprüft werden.
siehe Autonome Provinz Bozen - Amt für Gewässerschutz
Runschreiben 2/2008 der Autonomen Provinz Bozen
Überprüfungen