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Zwangseintreibung Gemeindeeinnahmen
11.12.2019
Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde. Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 57 vom 27.12.2023
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 10:47 Uhr