Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt, wie Gemeinden Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie oder durch vereinfachte Verfahren effizient und rechtssicher beschaffen dürfen.

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Veröffentlichungsdatum

30.09.2010

Beschreibung

Diese Verordnung erklärt, wie Gemeinden kleinere Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen schnell und einfach selbst oder mit Hilfe von Firmen erledigen dürfen. Es gibt klare Regeln, wann und wie solche Aufträge vergeben werden dürfen, zum Beispiel bis zu bestimmten Geldbeträgen und in Notfällen. Ziel ist es, Zeit und Geld zu sparen und trotzdem sicherzustellen, dass alles ordentlich und transparent abläuft.


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RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864400info@gemeinde.tramin.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.09.2010

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:12 Uhr